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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben
§ 1 - Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (1. BesatzRAufhG k.a.Abk.)
G. v. 30.05.1956 BGBl. I S. 437; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 01.06.1956; FNA: 104-1 Aufhebung von Besatzungsrecht
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Geltung ab 01.06.1956; FNA: 104-1 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 1
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die von den Besatzungsbehörden erlassenen, in der Anlage 1 dieses Gesetzes aufgeführten Vorschriften werden aufgehoben.
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Zitierungen von § 1 Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. BesatzRAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BesatzRAufhG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 1. BesatzRAufhG
... in den §§ 1 bis 3 bezeichnete Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise ihre ...
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