Artikel 38 - Scheckgesetz (ScheckG k.a.Abk.)

G. v. 14.08.1933 RGBl. I S. 597; zuletzt geändert durch Artikel 200 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 4132-1 Schecks
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Artikel 38


Artikel 38 wird in 1 Vorschrift zitiert

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Zitierungen von Artikel 38 Scheckgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 38 ScheckG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ScheckG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 154 1. BMJBBG Änderung des Scheckgesetzes
... die Wörter „Das Bundesministerium der Justiz" ersetzt. 2. Nach Artikel 38 wird folgender Artikel 38a eingefügt: „Artikel 38a Im Ausland ...


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