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Zitierungen von Artikel 59 Scheckgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 59 ScheckG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ScheckG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 51 KostO Wechsel- und Scheckproteste
... das Zeugnis über die Protesterhebung (Artikel 90 Abs. 2 des Wechselgesetzes und Artikel 59 Abs. 2 des Scheckgesetzes) werden eine Gebühr von 1,50 Euro und die für die Ablichtungen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4244/v58946.htm