Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen (BetrPrämDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1; Geltung ab 01.01.2012
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Artikel 4 Verordnung zur Aufhebung produktbezogener Verordnungen


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2012 KartStPrV FlachsBeihV TrFuttBeihV

§ 1


Es werden aufgehoben:

1.
die Kartoffelstärkeprämienverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 1997 (BGBl. I S. 1815, 2032), die zuletzt durch Artikel 425 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist,

2.
die Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung vom 5. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2607), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. April 2009 (BGBl. I S. 736) geändert worden ist,

3.
die Trockenfutterbeihilfeverordnung vom 30. März 1988 (BGBl. I S. 497), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. September 2005 (BGBl. I S. 2914) geändert worden ist.

§ 2


Die in § 1 genannten Verordnungen sind auf Anträge, die sich auf die Wirtschaftsjahre bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2011/2012 beziehen, weiter anzuwenden.



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