Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 3 - Gesetz zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (UrkStAuflG)

§ 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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