Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
Dritter Abschnitt - Postunfallkassenverordnung (PUKV)
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 16 Geschäftsbericht
Nach Abschluß eines jeden Kalenderjahres erstellt die Unfallkasse Post und Telekom einen Geschäftsbericht.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4294/b11488.htm