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§ 1 - Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)
V. v. 23.10.1995 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 750-15-11 Bergbau
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Geltung ab 01.01.1996; FNA: 750-15-11 Bergbau
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§ 1 Sachliche und räumliche Anwendung
1Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie den Umweltschutz bei
- 1.
- dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen und der damit zusammenhängenden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche,
- 2.
- dem Aufsuchen und Gewinnen mineralischer Rohstoffe in alten Halden,
- 3.
- der Untergrundspeicherung,
- 4.
- Tätigkeiten in Versuchsgruben und sonstigen bergbaulichen Versuchsanstalten,
- 5.
- Einrichtungen, die überwiegend Tätigkeiten nach den Nummern 1 bis 4 dienen oder zu dienen bestimmt sind,
Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen V. v. 18. Oktober 2017 BGBl. I S. 3584 m.W.v. 24. Oktober 2017
Frühere Fassungen von § 1 ABBergV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.10.2017 | Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen vom 18.10.2017 BGBl. I S. 3584 |
aktuell vorher | 01.05.2008 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen vom 24.01.2008 BGBl. I S. 85 |
aktuell | vor 01.05.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 ABBergV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ABBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ABBergV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ABBergV Allgemeine Pflichten
... in der Arbeitsplätze für Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1 , einschließlich Unterkünfte, vorhanden oder vorgesehen sind und zu denen die ...
§ 12 ABBergV Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten und sanitäre Einrichtungen
... für Tagesanlagen im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.01.2008 BGBl. I S. 85
Artikel 1 3. BergRVÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... vom 10. August 2005 (BGBl. I S. 2452), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach dem Wort Gesundheitsschutz" die Wörter sowie den ...
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 4 GesSchBÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... 2016 (BGBl. I S. 1957) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt: „Die §§ 2 bis 22 und 23 sind auch ...
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