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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2018 aufgehoben
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§ 28a - Röntgenverordnung (RöV)
neugefasst durch B. v. 30.04.2003 BGBl. I S. 604; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Geltung ab 01.01.1988; FNA: 751-13 Kernenergie
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Geltung ab 01.01.1988; FNA: 751-13 Kernenergie
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§ 28a Genehmigung zur Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
§ 28a wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Wer zum Zweck der medizinischen Forschung Röntgenstrahlung am Menschen anwendet, bedarf der Genehmigung.
(2) Für die Erteilung der Genehmigung ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig.
Zitierungen von § 28a RöV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28a RöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RöV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 RöV Begriffsbestimmungen (vom 01.11.2011)
... angewendet wird und bei der in Bezug auf ein Forschungsvorhaben, das nach § 28a genehmigungsbedürftig ist, keine Krankheit, deren Erforschung Gegenstand des Vorhabens ist, ...
§ 23 RöV Rechtfertigende Indikation (vom 01.11.2011)
... kann, es sei denn, es liegt ein Anwendungsfall des § 3 Abs. 4 vor. § 28a bleibt unberührt. (2) Der die rechtfertigende Indikation stellende Arzt ...
§ 28b RöV Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung (vom 01.11.2011)
... Die Genehmigung nach § 28a Absatz 1 darf nur erteilt werden, wenn 1. für das beantragte Forschungsvorhaben ... hat, kann die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 eine Genehmigung nach § 28a Absatz 1 auch dann erteilen, wenn der Antragsteller 1. nachvollziehbar darlegt, dass ...
§ 28c RöV Besondere Schutz-, Aufklärungs- und Aufzeichnungspflichten
... Einwilligung des Probanden zulässig. Der Inhaber der Genehmigung nach § 28a Abs. 1 hat eine schriftliche Erklärung des Probanden darüber einzuholen, dass er mit ...
§ 33 RöV Anordnung von Maßnahmen und behördliche Ausnahmen
... nach § 5 Abs. 1 oder 2. zur Durchführung der §§ 13 bis 32 und 34 bis 42 erforderlich sind. (3) Soweit eine Anordnung nach Absatz 1 oder 2 ... kann im Einzelfall gestatten, dass von den Vorschriften der §§ 15a bis 18, 19 bis 32 und 34 bis 41 mit Ausnahme der Dosisgrenzwertregelungen abgewichen wird, wenn ...
§ 44 RöV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.11.2011)
... 1 einen Störstrahler betreibt oder dessen Betrieb verändert oder c) § 28a Abs. 1 Röntgenstrahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung anwendet, ...
Zitat in folgenden Normen
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 205 StrlSchG Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
... Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach § 28a Absatz 1 in Verbindung mit § 28b Absatz 1 der Röntgenverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 ... Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach § 28a Absatz 1 in Verbindung mit § 28b Absatz 2 der Röntgenverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 ... Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach § 28a Absatz 1 in Verbindung mit § 28b Absatz 2 der Röntgenverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 2 StrlSchRÄndV Änderung der Röntgenverordnung
... angewendet wird und bei der in Bezug auf ein Forschungsvorhaben, das nach § 28a genehmigungsbedürftig ist, keine Krankheit, deren Erforschung Gegenstand des Vorhabens ist, ... am Menschen in der medizinischen Forschung (1) Die Genehmigung nach § 28a Absatz 1 darf nur erteilt werden, wenn 1. für das beantragte Forschungsvorhaben ... hat, kann die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 eine Genehmigung nach § 28a Absatz 1 auch dann erteilen, wenn der Antragsteller 1. nachvollziehbar darlegt, ...
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