Start
>
KrPflAPrV
>
Anlage 4
Änderungsalarm
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
>>>
zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
Anlage 4 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV)
V. v. 10.11.2003
BGBl. I S. 2263
; zuletzt geändert durch
Artikel 13
G. v. 15.08.2019
BGBl. I S. 1307
; aufgehoben durch § 62 V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 2124-23-1
Hebammen und Heilhilfsberufe
7 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 25 Vorschriften zitiert
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 3
←
→
Anlage 5
Anlage 4 (zu §
19
) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Anlage 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 3
←
→
Anlage 5
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
Anlage 4 KrPflAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 KrPflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrPflAPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 19 KrPflAPrV Erlaubnisurkunden
(vom 01.01.2014)
... vor, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster der Anlage
4
...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in KrPflAPrV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/4330/a59650.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed