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Zitierungen von § 1 KrPflAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KrPflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrPflAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 KrPflAPrV Praktische Ausbildung (vom 01.01.2014)
... Während der praktischen Ausbildung nach § 1 Abs. 1 sind die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels ...
§ 3 KrPflAPrV Staatliche Prüfung
... Die staatliche Prüfung für die Ausbildungen nach § 1 Abs. 1 umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. (2) ...
§ 5 KrPflAPrV Zulassung zur Prüfung (vom 01.01.2009)
... oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift, 2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. (3) Die Zulassung ...
Zitat in folgenden Normen
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 61 PflAPrV Übergangsvorschriften (vom 16.12.2023)
... nach Maßgabe der Absätze 1a bis 1f anzuwenden. (1a) Hinsichtlich § 1 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung gilt, dass Lehrformate, die selbstgesteuertes Lernen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... werden die folgenden Absätze 1a bis 1f eingefügt: „(1a) Hinsichtlich § 1 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung gilt, dass Lehrformate, die selbstgesteuertes Lernen ...
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 15 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege
... (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter ... wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder ... 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. 2. In § 2 Absatz 2 Satz 4 wird die ... 1 oder 2" ersetzt. 2. In § 2 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder ... 4 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. 3. In § 19 wird die Angabe ... 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. 3. In § 19 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder ... 19 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. 4. Nach § 19 wird folgende ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder ... die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe ... 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder ... 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. 6. § 20a wird durch die folgenden ...
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