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Änderungen an Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 03.09.2020(Aufhebung)Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637)
 01.09.2009§ 1Artikel 15 Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.