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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.06.2015 aufgehoben
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§ 1 - Magermilch-Beihilfenverordnung (MMilchBV)
V. v. 31.05.1977 BGBl. I S. 792; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.05.2015 BGBl. I S. 827
Geltung ab 06.06.1977; FNA: 7847-11-4-24 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 06.06.1977; FNA: 7847-11-4-24 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich
- 1.
- der Gewährung von Beihilfen für
- a)
- Magermilch, konzentrierte Magermilch und Buttermilch (Magermilch) für Futterzwecke,
- b)
- Magermilchpulver und Buttermilchpulver (Magermilchpulver) für Futterzwecke,
- c)
- zu Mischfutter verarbeitete Magermilch,
- d)
- Magermilchpulver, das im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates denaturiert oder zu Mischfutter verarbeitet wird;
- 2.
- der Wiedereinziehung der Beihilfen für Magermilchpulver für Futterzwecke und für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch bei der Ausfuhr nach dritten Ländern.
Text in der Fassung des Artikels 24 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz V. v. 13. Dezember 2011 BGBl. I S. 2720 m.W.v. 22. Dezember 2011
Frühere Fassungen von § 1 MMilchBV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.12.2011 | Artikel 24 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz vom 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 |
aktuell vorher | 18.03.2009 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms vom 10.03.2009 BGBl. I S. 491 |
aktuell | vor 18.03.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 MMilchBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MMilchBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MMilchBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 MMilchBV Zuständigkeit
... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 bezeichneten Rechtsakte sind 1. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und ...
§ 3 MMilchBV Zulassung der Herstellungs- und der Verarbeitungsbetriebe
... Zulassungen nach den in § 1 genannten Rechtsakten werden auf Antrag von der zuständigen Stelle durch einen ... regelmäßig Abschlüsse macht, 2. dessen Betrieb die in den in § 1 genannten Rechtsakten hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und 3. ... ist zu widerrufen, wenn ein schwerer Verstoß gegen diese Verordnung oder die in § 1 genannten Rechtsakte festgestellt wird. Im übrigen kann sie unter den Voraussetzungen des ...
§ 3a MMilchBV Anzeigepflicht
... als Tierhalter, der Magermilch aus eigener Erzeugung verfüttert, sich an einer in § 1 genannten Maßnahme als Beihilfeempfänger beteiligen will, hat dies vor Beginn seiner ... anzuzeigen. Die Anzeige ist entbehrlich, wenn der Beteiligte einer Zulassung nach den in § 1 genannten Rechtsakten ...
§ 4 MMilchBV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
... nach anderen Vorschriften bestehen. (2) Tierhalter, die im Rahmen der in § 1 Nr. 1 genannten Rechtsakte Magermilch verfüttern, sind verpflichtet, sich Belege, die ...
§ 4a MMilchBV Sachkundige Person
... Stellen alle Auskünfte zu erteilen und Handlungen vorzunehmen, die nach den in § 1 genannten Rechtsakten oder nach dieser Verordnung vom Beteiligten gefordert werden ...
§ 9 MMilchBV Verbringen von Magermilchpulver oder Magermilch-Mischfutter nach einem anderen Mitgliedstaat
... oder anzumelden. Dabei ist ein Kontrollexemplar in zwei Stücken mit den nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Eintragungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 491
Artikel 2 MilchMaOrdRuaÄndV Änderung der Magermilch-Beihilfenverordnung
... (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und ...
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 24 BMELVAnpV Änderung der Magermilch-Beihilfenverordnung
... In § 1 der Magermilch-Beihilfenverordnung vom 31. Mai 1977 (BGBl. I S. 792), die zuletzt durch Artikel 2 ...
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