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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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III. - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG (DeutschePostAGDiszAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3355; aufgehoben durch § 7 A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2031-4-3 Disziplinarrecht
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III. Ausübung der Befugnisse gegenüber Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten



Die Ausübung der Disziplinarbefugnisse wird gemäß § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes für die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten der Service Niederlassung HR Deutschland in Köln übertragen.



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Frühere Fassungen von III. Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2007 (29.08.2008)Anordnung Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG
vom 10.10.2007 BGBl. 2008 I S. 1769

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.