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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PapIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PapIndMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PapIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 2 PapIndMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Absatz 3 Nr. 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben gemäß § 4 zu prüfen. (5) Im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 2 ist in Form von zwei ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 26 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung
... 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1" durch die Wörter „den §§ 2 bis 4 " ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 ...
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