Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PapIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PapIndMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PapIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 2 PapIndMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... dieser Unterlagen einschließlich eines Fachgesprächs gemäß § 5 zu ...
§ 5 PapIndMeistPrV Handlungsspezifische Qualifikationen (vom 17.12.2019)
... zu prüfen. Die Aufgabenstellung kann alle Qualifikationsinhalte gemäß § 5 umfassen. Mit den Präsentationsunterlagen und in der mündlichen Präsentation soll ...
§ 7 PapIndMeistPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... zu bewerten: 1. die beiden schriftlichen Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 13 , 2. in der Aufgabenstellung im Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete" ... 2. in der Aufgabenstellung im Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete" nach § 5 Absatz 14 a) die schriftlichen Präsentationsunterlagen, b) die mündliche ...
§ 8 PapIndMeistPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... Qualifikationen" a) in jeder der beiden Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 13 und b) in der zusammengefassten Bewertung der Aufgabenstellung im Handlungsbereich ... Bewertung der Aufgabenstellung im Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete" nach § 5 Absatz 14 . (2) Ist die Prüfung bestanden, so werden die folgenden Bewertungen jeweils ...


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