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§ 6 - Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV k.a.Abk.)

§ 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1988 in Kraft. Bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung können die für die Nachweise nach § 1 Abs. 1 oder § 3 erforderlichen Abschlußzeugnisse vorgelegt, Prüfungen abgelegt und Anerkennungen erteilt werden.

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