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Anlage 6 - Handelsregisterverordnung (HRV)

V. v. 12.08.1937 RMBl. S. 515; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Geltung ab 01.10.1937; FNA: 315-20 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 6 (zu § 50 Abs. 1)



Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung ANummer der Firma: HR A
1. Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2. a) Firma:
b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen:
c) Gegenstand des Unternehmens: 1)
3. a) Allgemeine Vertretungsregelung:
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
4. Prokura:
5. a) Rechtsform, Beginn und Satzung:
b) Sonstige Rechtsverhältnisse:
c) Kommanditisten, Mitglieder 2):
6. Tag der letzten Eintragung:


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1)
Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.
2)
Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.

Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.





 

Frühere Fassungen von Anlage 6 HRV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2008Artikel 13 Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
vom 23.10.2008 BGBl. I S. 2026

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 6 HRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 HRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 HRV Gestaltung des elektronisch geführten Handelsregisters (vom 01.01.2007)
... kann statt in spaltenweiser Wiedergabe auch als fortlaufender Text nach den Mustern in Anlage 6 und 7 sichtbar gemacht werden. (2) Der Inhalt geschlossener Registerblätter, die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 13 MoMiG Änderung der Handelsregisterverordnung
... Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person" eingefügt. 9. In Anlage 6 Nr. 2 Buchstabe b werden nach dem Wort „Niederlassung," die Wörter ...