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Anlage 7 - Handelsregisterverordnung (HRV)
V. v. 12.08.1937 RMBl. S. 515; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Geltung ab 01.10.1937; FNA: 315-20 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 01.10.1937; FNA: 315-20 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 7 (zu § 50 Abs. 1)
Handelsregister des Amtsgerichts | Abteilung B | Nummer der Firma: HR B |
1. Anzahl der bisherigen Eintragungen: | ||
2. a) Firma: b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person Zweigniederlassungen: c) Gegenstand des Unternehmens: | ||
3. Grund- oder Stammkapital: | ||
4. a) Allgemeine Vertretungsregelung: b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: | ||
5. Prokura: | ||
6. a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag: b) Sonstige Rechtsverhältnisse: | ||
7. Tag der letzten Eintragung: |
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Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
Text in der Fassung des Artikels 13 Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) G. v. 23. Oktober 2008 BGBl. I S. 2026 m.W.v. 1. November 2008
Frühere Fassungen von Anlage 7 HRV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2008 | Artikel 13 Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 BGBl. I S. 2026 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 7 HRV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 HRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 HRV Gestaltung des elektronisch geführten Handelsregisters (vom 01.01.2007)
... statt in spaltenweiser Wiedergabe auch als fortlaufender Text nach den Mustern in Anlage 6 und 7 sichtbar gemacht werden. (2) Der Inhalt geschlossener Registerblätter, die nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 13 MoMiG Änderung der Handelsregisterverordnung
... inländische Geschäftsanschrift" eingefügt. 10. In Anlage 7 Nr. 2 Buchstabe b werden nach dem Wort Niederlassung," die Wörter ...
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