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Zitierungen von § 18 GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19a GWB Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (vom 19.01.2021)
... feststellen, dass einem Unternehmen, das in erheblichem Umfang auf Märkten im Sinne des § 18 Absatz 3a tätig ist, eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb ...
§ 20 GWB Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht (vom 10.08.2021)
... liegt auch vor, wenn ein Unternehmen mit überlegener Marktmacht auf einem Markt im Sinne des § 18 Absatz 3a die eigenständige Erzielung von Netzwerkeffekten durch Wettbewerber behindert und hierdurch ...
§ 36 GWB Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen (vom 19.01.2021)
... als 20 Millionen Euro umgesetzt wurden, es sei denn, es handelt sich um Märkte im Sinne des § 18 Absatz 2a oder einen Fall des § 35 Absatz 1a, oder 3. die marktbeherrschende ...
 
Zitat in folgenden Normen

Postgesetz (PostG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 3 PostG Begriffsbestimmungen
... Gewinnerzielungsabsicht, 12. „marktbeherrschend" jedes Unternehmen, das nach § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als marktbeherrschend anzusehen ist, 13. „Netzzugangspunkte" Filialen, ...
§ 112 PostG Übergangsbestimmungen; Anwendungsbestimmungen
... auch ohne Marktanalyse eine marktbeherrschende Stellung eines oder mehrerer Unternehmen nach § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen feststellen. (9) § 47 ist erstmals auf die zweite Entscheidung auf Grundlage des ...

Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung (WSF-DV)
V. v. 01.10.2020 BGBl. I S. 2058; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 48
§ 11 WSF-DV Auflagen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Rekapitalisierungsmaßnahmen
... das begünstigte Unternehmen auf mindestens einem der relevanten Märkte nach § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen über beträchtliche Marktmacht und überstieg die Rekapitalisierungsmaßnahme ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 8. GWB-ÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu den §§ 4 bis 18 wird die Angabe „18" durch die Angabe „17" ersetzt. b) In der ... c) Vor der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 18 Marktbeherrschung". d) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst:  ... das Wort „sonstiges" eingefügt. 5. Dem § 19 wird folgender § 18 vorangestellt: „§ 18 Marktbeherrschung (1) Ein Unternehmen ist ... 5. Dem § 19 wird folgender § 18 vorangestellt: „§ 18 Marktbeherrschung (1) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
...  § 86 Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung". 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ... bb) Die bisherigen Nummern 3 bis 8 werden die Nummern 4 bis 9. b) Nach § 18 Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt: „(3b) Bei der Bewertung der ... feststellen, dass einem Unternehmen, das in erheblichem Umfang auf Märkten im Sinne des § 18 Absatz 3a tätig ist, eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb ... liegt auch vor, wenn ein Unternehmen mit überlegener Marktmacht auf einem Markt im Sinne des § 18 Absatz 3a die eigenständige Erzielung von Netzwerkeffekten durch Wettbewerber behindert und hierdurch ... als 20 Millionen Euro umgesetzt wurden, es sei denn, es handelt sich um Märkte im Sinne des § 18 Absatz 2a oder einen Fall des § 35 Absatz 1a, oder". 14. § 38 wird wie folgt ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Kapitel 2 Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten § 18 Marktbeherrschung § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden ... Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen". 3. Vor § 18 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Kapitel 2 Marktbeherrschung, ... 2 Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten". 4. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „im Sinne ... ein Komma und die Wörter „es sei denn, es handelt sich um einen Markt im Sinne von § 18 Absatz 2a oder einen Fall des § 35 Absatz 1a," eingefügt. 23. § 37 Absatz 1 ...

Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 824
Artikel 1 9. EisenbRÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... festgelegten Markt ein Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verfügt. Die Regulierungsbehörde ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Postgesetz (PostG)
G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3294; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 4 PostG Begriffsbestimmungen (vom 30.06.2013)
... befördert werden. 6. Marktbeherrschend ist jedes Unternehmen, das nach § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als marktbeherrschend anzusehen ...