interne Verweise§ 89d GWB Beweisregeln (vom 09.06.2017) ... Beweismittel, die allein durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde oder nach § 89c erlangt worden sind, können nur Beweis für Tatsachen in einem Rechtsstreit über ... die allein durch Einsicht in die Akten einer Behörde oder eines Gerichts oder nach § 89c erlangt worden sind, können keinen Beweis für Tatsachen in einem Rechtsstreit über ... Absatz 5, die allein durch Einsicht in die Akten einer Behörde oder eines Gerichts oder nach § 89c erlangt worden sind, können keinen Beweis für Tatsachen in einem Rechtsstreit über ... dass in Bezug auf das betreffende Beweismittel auch die Voraussetzungen für eine Vorlage nach § 89c Absatz 1 bis 4 und 6 vorliegen ...
§ 89e GWB Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d (vom 07.11.2023) ... Wettbewerbsbehörden im Sinne der §§ 33g und 89b bis 89d sind 1. das Bundeskartellamt, 2. die nach Landesrecht ... genannten Vorschriften anwenden. (2) Absatz 1 sowie die §§ 33g, 89b bis 89d finden entsprechende Anwendung auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder ...
§ 187 GWB Übergangs- und Schlussbestimmungen (vom 12.12.2024) ... Verjährungsvorschriften. (4) § 33c Absatz 5 und die §§ 33g sowie 89b bis 89e sind unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Schadensersatzansprüche nur in ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021) ... 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 bis 11, Absatz 3 Nummer 1 und 2 sowie die §§ 81a bis 95 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten für die in Absatz 1 genannten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... 89a Streitwertanpassung, Kostenerstattung § 89b Verfahren § 89c Offenlegung aus der Behördenakte § 89d Beweisregeln § 89e ... Beweisregeln § 89e Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d Kapitel 5 Gemeinsame Bestimmungen § 90 Benachrichtigung und ... Verfahren gegen Unternehmen. (10) Die Absätze 1 bis 9 sowie die §§ 89b bis 89d über die Herausgabe von Beweismitteln gelten für die Erteilung von ... nicht übersteigen." 61. Nach § 89a werden die folgenden §§ 89b bis 89e eingefügt: „§ 89b Verfahren (1) Für die ... lassen. Gegen Beschlüsse nach diesem Absatz findet sofortige Beschwerde statt. § 89c Offenlegung aus der Behördenakte (1) In einem Rechtsstreit wegen eines Anspruchs ... Beweismittel, die allein durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde oder nach § 89c erlangt worden sind, können nur Beweis für Tatsachen in einem Rechtsstreit über ... die allein durch Einsicht in die Akten einer Behörde oder eines Gerichts oder nach § 89c erlangt worden sind, können keinen Beweis für Tatsachen in einem Rechtsstreit über ... Absatz 5, die allein durch Einsicht in die Akten einer Behörde oder eines Gerichts oder nach § 89c erlangt worden sind, können keinen Beweis für Tatsachen in einem Rechtsstreit über ... dass in Bezug auf das betreffende Beweismittel auch die Voraussetzungen für eine Vorlage nach § 89c Absatz 1 bis 4 und 6 vorliegen müssen. § 89e Gemeinsame Vorschriften für die §§ ... müssen. § 89e Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d (1) Wettbewerbsbehörden im Sinne der §§ 33g und 89b bis 89d ... 33g und 89b bis 89d (1) Wettbewerbsbehörden im Sinne der §§ 33g und 89b bis 89d sind 1. das Bundeskartellamt, 2. die nach Landesrecht ... der Europäischen Union. (2) Absatz 1 sowie die §§ 33g, 89b bis 89d finden entsprechende Anwendung auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder ... (4) § 33c Absatz 5 und die §§ 33g sowie 89b bis 89e sind nur in Rechtsstreiten anzuwenden, in denen nach dem 26. Dezember 2016 Klage erhoben ...
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