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Zitierungen von § 33d WpÜG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33d WpÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpÜG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung
V. v. 17.07.2006 BGBl. I S. 1698
§ 1 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 5. § 33a, 6. § 33b, 7. § 33c, 8. § 33d , 9. § 34, 10. § 35 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 10 Abs. ...
§ 2 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... die §§ 1 bis 9, 2. § 31, 3. § 32, 4. § 33d , 5. § 34, 6. § 35 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Satz 4 in Verbindung mit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 ÜbernRLUG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... Durchbrechungsregel § 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit § 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen". c) Nach § 39 ... 33 Abs. 3 wird aufgehoben. 16. Nach § 33 werden die folgenden §§ 33a bis 33d eingefügt: „§ 33a Europäisches Verhinderungsverbot ... auf der Internetseite der Zielgesellschaft zu veröffentlichen. § 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen Dem Bieter und mit ihm ...
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