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Zitierungen von § 39c WpÜG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39c WpÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpÜG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung
V. v. 17.07.2006 BGBl. I S. 1698
§ 1 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 18. § 39, 19. § 39a, 20. § 39b, 21. § 39c und 22. die §§ 40 bis 68. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 ÜbernRLUG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... der übrigen Aktionäre § 39b Ausschlussverfahren § 39c Andienungsrecht". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 ... Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. § 39c Andienungsrecht Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot können die ...
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