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Zitierungen von § 40 WpÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 WpÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 WpÜG Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland (vom 26.11.2019)
... Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich sind; hierbei kann sie von ihren Befugnissen nach § 40 Abs. 1 und 2 Gebrauch machen. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten hat die Bundesanstalt ...
§ 42 WpÜG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 14.07.2006)
... Bundesanstalt nach § 4 Abs. 1 Satz 3, § 15 Abs. 1 oder 2, § 28 Abs. 1 oder § 40 Abs. 1 und 2 hat keine aufschiebende ...
§ 60 WpÜG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024)
... oder fahrlässig 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 oder § 40 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt oder 2. entgegen § 40 Abs. 2 Satz 1 oder 2 ein Betreten nicht ... nach § 28 Abs. 1 oder § 40 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt oder 2. entgegen § 40 Abs. 2 Satz 1 oder 2 ein Betreten nicht gestattet oder nicht duldet. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den ...
 
Zitat in folgenden Normen

WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung
V. v. 17.07.2006 BGBl. I S. 1698
§ 1 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 39a, 20. § 39b, 21. § 39c und 22. die §§ 40 bis 68.  ...
§ 2 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 4 Satz 1, 9. § 38, 10. § 39 und 11. die §§ 40 bis 68.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 ÜbernRLUG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... gestrichen. 5. In § 8 Abs. 2 Satz 1 Teilsatz 2 wird die Angabe „§ 40 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 40 Abs. 1 und 2" ersetzt. 6. ... 1 Teilsatz 2 wird die Angabe „§ 40 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 40 Abs. 1 und 2" ersetzt. 6. § 10 wird wie folgt geändert: a) ... erst mit der Erfüllung der Verpflichtungen zu laufen." 18. § 40 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 bis 4 werden durch die folgenden ... Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3. 19. In § 42 wird die Angabe „§ 40 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 40 Abs. 1 und 2" ersetzt. 20. In ... In § 42 wird die Angabe „§ 40 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 40 Abs. 1 und 2" ersetzt. 20. In § 43 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 wird ... In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 28 Abs. 1" die Angabe „oder § 40 Abs. 1 Satz 1" eingefügt. bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ... bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. entgegen § 40 Abs. 2 Satz 1 oder 2 ein Betreten nicht gestattet oder nicht duldet." 23. § ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 8 ZuFinG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... § 37 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „schriftlichen" gestrichen. 17. Nach § 40 Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die Bundesanstalt kann verlangen, dass ihr ...