Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 8 BAPostG vom 06.06.2015

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 ZFdNeuSG am 6. Juni 2015 und Änderungshistorie des BAPostG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 8 BAPostG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.06.2015 geltenden Fassung
§ 8 BAPostG n.F. (neue Fassung)
in der am 02.04.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 12 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 8 Satzung


(Text neue Fassung)

§ 8 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Satzung der Bundesanstalt wird in der Anlage zu diesem Gesetz festgestellt. Sie kann nach Maßgabe des § 5 Abs. 4 Nr. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 geändert werden. Die Satzung ist entsprechend den gesetzlichen Änderungen des Bundesanstalt Post-Gesetzes anzupassen.



 

 
Anzeige