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Synopse aller Änderungen des BAPostG am 01.10.2014
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2014 durch Artikel 3 des BPPersRFG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BAPostG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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BAPostG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2014 geltenden Fassung | BAPostG n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2014 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erster Abschnitt Errichtung § 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz § 2 Aufsicht Zweiter Abschnitt Aufgaben § 3 Gegenstand Dritter Abschnitt Organisation § 4 Leitung § 5 Verwaltungsrat § 6 Einspruch gegen Beschlüsse des Verwaltungsrats § 7 Genehmigungen § 8 Satzung Vierter Abschnitt Postbeamtenversorgungskasse § 9 Grundsätze § 10 Wirtschaftsführung, Rechnungslegung § 11 Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. § 12 Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. § 13 Überleitung der Beamtinnen und Beamten Fünfter Abschnitt Aufgabenwahrnehmung in Bezug auf die Unternehmen § 14 (weggefallen) § 15 Disziplinarverfahren § 16 Entlassungen, Zurruhesetzungen § 17 (weggefallen) § 18 (aufgehoben) Sechster Abschnitt Wirtschaftsführung § 19 Finanzierung § 20 Wirtschaftsplan § 21 Jahresabschluß, Lagebericht und Geschäftsbericht § 22 Prüfung und Entlastung der Präsidentin oder des Präsidenten Siebter Abschnitt Personal § 23 Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter § 24 Überleitungsmaßnahmen für das Personal § 25 Vorübergehende geringerwertige Verwendung Achter Abschnitt Soziale Aufgaben § 26 Betriebliche Sozialeinrichtungen Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse § 26a Organe § 26b Vorstand, Verwaltungsrat § 26c Satzung § 26d Aufgaben Unterabschnitt 2 Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse § 26e Wirtschaftsplan § 26f Grundsätze der Beitragsgestaltung § 26g Beiträge in der Grundversicherung § 26h Ausgleichsfonds § 26i Sonstige Einnahmen § 26j Freistellung der Bundesrepublik Deutschland § 26k Verteilung des Verwaltungsaufwands | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 26l Beihilfebearbeitung für andere Stellen |
Unterabschnitt 3 Sonstige Regelungen im Sozialwesen § 27 Wohnungsfürsorge § 28 Übergangsregelung im Sozialwesen Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen § 29 Vermögensübergang § 30 Übergangsregelungen Anlage (zu § 8 Satz 1) Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost | |
§ 26l (neu) | § 26l Beihilfebearbeitung für andere Stellen |
Die Postbeamtenkrankenkasse kann nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Geschäftsbesorgungsverträge für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gegen Entgelt die folgenden Aufgaben ganz oder teilweise übernehmen: 1. die Beihilfebearbeitung, 2. die Führung der Beihilfeakten und 3. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese Beihilfeleistungen betreffen. Die Übernahme bedarf der Zustimmung der jeweils zuständigen obersten Dienstbehörde und der Bundesanstalt. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4415/v192651-2014-10-01.htm