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§ 6 - Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung (MMilchPulvV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.1978 BGBl. I S. 908; zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Geltung ab 01.07.1978; FNA: 7847-11-9 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 6 (weggefallen)








 

Frühere Fassungen von § 6 Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.03.2009Artikel 5 Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
vom 10.03.2009 BGBl. I S. 491

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MMilchPulvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MMilchPulvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 491
Artikel 5 MilchMaOrdRuaÄndV Änderung der Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung
... Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse" gestrichen. 2. § 6 wird ...