Zitierungen von § 9 AÜG
interne Verweise§ 10 AÜG Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit (vom 01.04.2017) ... Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach § 9 unwirksam, so gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem ... Leiharbeitnehmer kann im Falle der Unwirksamkeit seines Vertrages mit dem Verleiher nach § 9 von diesem Ersatz des Schadens verlangen, den er dadurch erleidet, daß er auf die ... Arbeitsentgelt oder Teile des Arbeitsentgelts an den Leiharbeitnehmer, obwohl der Vertrag nach § 9 unwirksam ist, so hat er auch sonstige Teile des Arbeitsentgelts, die bei einem wirksamen ...
Zitat in folgenden NormenViertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
§ 28e SGB IV Zahlungspflicht, Vorschuss (vom 01.01.2023) ... Arbeitsentgelt oder Teile des Arbeitsentgelts an den Leiharbeitnehmer, obwohl der Vertrag nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unwirksam ist, so hat er auch den hierauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 642
Artikel 1 1. AÜGÄndG Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ... vorschlagen. Die Absätze 1 bis 5 finden entsprechend Anwendung." 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ... anzuwendender Tarifvertrag abweichende Regelungen trifft (§ 3 Absatz 1 Nummer 3, § 9 Nummer 2), hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die nach diesem Tarifvertrag geschuldeten ... Im Falle der Unwirksamkeit der Vereinbarung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nach § 9 Nummer 2 hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die im Betrieb des Entleihers für einen ... „§ 19 Übergangsvorschrift § 3 Absatz 1 Nummer 3 und § 9 Nummer 2 in der bis zum 29. April 2011 geltenden Fassung sind auf Leiharbeitsverhältnisse, ...
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 258
Artikel 1 AÜGuaÄndG 2017 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ... Zeiten ohne Überlassung festgesetzte Mindeststundenentgelt zu zahlen." 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und die Nummern 1 und 2 ... gestrichen. b) In den Absätzen 1 bis 3 wird jeweils die Angabe „ § 9 Nr. 1 " durch die Angabe „§ 9" ersetzt. c) Die Absätze 4 und 5 ... Absätzen 1 bis 3 wird jeweils die Angabe „§ 9 Nr. 1" durch die Angabe „ § 9 " ersetzt. c) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 6. Nach ... 1 Satz 1, 5 und 6 oder Absatz 1b, gelten für das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b und § 10 entsprechend." 7. § 11 wird wie folgt geändert: ... b) In dem neuen Satz 4 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 " durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 und 4 Satz 2" ersetzt. 9. In ... Satz 2" ersetzt. 9. In § 13 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 " durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 und 4 Satz 2" ersetzt. 10. ... a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Satz 4 und § 9 Nummer 2 letzter Halbsatz finden" werden durch die Wörter „§ 8 Absatz 3 findet" ...
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
G. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1506
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4422/v61118.htm