Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 27j BVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27j BVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BVG (vom 06.12.2019)
... (§§ 10 bis 24a), 2. Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27l), 3. Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34) und Pflegezulage (§ ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 9 PflegeVG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
...  11. Nach § 27i wird folgender Paragraph eingefügt: „§ 27j Pflegebedürftige, die bis zum 31. März 1995 nach § 26c Abs. 6 in der ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 88 SVG Beschädigtenversorgung (vom 01.01.2024)
... Arbeit und Soziales in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes , die eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben, sowie ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht. (5) In Angelegenheiten nach Teil 3 sind entsprechend anzuwenden: 1. ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und in Angelegenheiten nach § 41 Absatz 2 sind die Vorschriften des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 12 PSG III Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Abs. 11" durch die Angabe „§ 26c Absatz 5" ersetzt. 9. Nach § 27j werden die folgenden §§ 27k und 27l eingefügt: „§ 27k ...

Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 BVZustÜG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Soweit die Versorgung in der Erbringung von Leistungen nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, wird der Dritte Teil von den für die Durchführung ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht. (6) In Angelegenheiten nach Absatz 1, soweit ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und in Angelegenheiten nach § 41 Absatz 2 sind die ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und bei Streitigkeiten in Angelegenheiten nach § 41 ...
Artikel 2 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, ist die Bundeswehrverwaltung zuständig."  ...
Artikel 3 BVZustÜG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016
... Arbeit und Soziales in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes, die eine grundsätzliche, über den Einzelfall ...
Artikel 4 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht," gestrichen. (2) § 51 des ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 7 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht," gestrichen. f) Folgender Absatz 8 wird angefügt:  ...