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Zitierungen von § 90 BVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 BVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Artikel 1 BVGuaÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... behindert im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, gelten die Absätze 2 und 4 mit ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... durch das Wort „Leistungsberechtigten" und die Angabe „§ 90 Abs. 2 und 3, § 91" durch die Angabe „§ 90 Abs. 2 und 3 und § 91" ... und die Angabe „§ 90 Abs. 2 und 3, § 91" durch die Angabe „§ 90 Abs. 2 und 3 und § 91" ersetzt sowie die Wörter „dieses Gesetzes" ... gleichen Leistungen, die Hinterbliebenen nach diesem Gesetz zustehen." 55. § 90 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
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