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§ 8 - Milch- und Margarinegesetz (MilchMargG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1471; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 7842-10 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 8 Strafvorschriften



Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 4a Absatz 2 ein Erzeugnis in Verkehr bringt.



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Frühere Fassungen von § 8 Milch- und Margarinegesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.01.2019Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
vom 18.01.2019 BGBl. I S. 33
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 22 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 550
aktuellvor 25.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 Milch- und Margarinegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MilchMargG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchMargG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 MilchMargG Bußgeldvorschriften (vom 25.01.2019)
... Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig eine in § 8 bezeichnete Handlung begeht. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...
§ 11 MilchMargG Einziehung (vom 25.03.2009)
... auf die sich eine Straftat nach § 8 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 13 MEG III Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... untersagt oder nur unter Auflagen gestattet werden kann." 5. Der bisherige § 8 wird § 4 und in Absatz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ ... Fünfte Abschnitt wird Vierter Abschnitt. 10. Der bisherige § 13 wird § 8 , und in Nummer 2 wird die Angabe „§ 15 Nr. 1" durch die Angabe „§ 10 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 13" durch die Angabe „§ 8 " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 ... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 13 Nr. 2" durch die Angabe „§ 8 Nr. 2" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 Nr. ... wird § 11 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 13" durch die Angabe „§ 8 " und die Angabe „§ 14" durch die Angabe „§ 9" ersetzt. ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 33
Artikel 2 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... dieser Erzeugnisse, die in Bestimmungen des Lebensmittelrechts enthalten sind." 5. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Strafvorschriften Mit ... enthalten sind." 5. § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Strafvorschriften Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 22 BMELV-EUAnpG Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Nummer 2, § 9 Absatz 2 Nummer 4 und § 10 werden jeweils nach den Wörtern „der ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 199 9. ZustAnpV Milch- und Margarinegesetz
... durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt. 2. § 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...