Änderung § 6 Milch- und Margarinegesetz vom 08.11.2006

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§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 399 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
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§ 11 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften


(Text neue Fassung)

§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften


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Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.




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