Änderung § 16 Milch- und Margarinegesetz vom 25.03.2009

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§ 21 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2009 geltenden Fassung
§ 16 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
 

(Text alte Fassung)

§ 21 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften


(Text neue Fassung)

§ 16 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften


(Textabschnitt unverändert)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Milchgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. August 1989 (BGBl. I S. 1556), außer Kraft.



 



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