Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 6 Milch- und Margarinegesetz vom 08.09.2015

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 6 Milch- und Margarinegesetz, alle Änderungen durch Artikel 399 10. ZustAnpV am 8. September 2015 und Änderungshistorie des MilchMargG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung
§ 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 399 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

(Text neue Fassung)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

(heute geltende Fassung)