Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.01.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 9 - Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostV)
V. v. 30.11.2004 BGBl. I S. 3185; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 1 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
Geltung ab 10.12.2004; FNA: 900-10-4-32 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
|
Geltung ab 10.12.2004; FNA: 900-10-4-32 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
|
§ 9 Einführung
§ 9 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe der §§ 10 und 11 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt.
(2) Die Einführung gliedert sich in die praktische Ausbildung auf einem Arbeitsposten der neuen Laufbahn und einen theoretischen Teil, der aus Präsenzseminaren und aus IT-gesteuerten Selbststudien besteht. Die Inhalte der Einführung sind auf die Anforderungen der neuen Laufbahn auszurichten.
(3) Teilzeitkräfte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit können die Einführung unter Beibehaltung ihrer genehmigten Wochenarbeitszeit durchlaufen, wenn sichergestellt ist, dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse in dieser Zeit erlangt werden können.
Anzeige
Zitierungen von § 9 LAP-PostV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 LAP-PostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-PostV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 LAP-PostV Einführung
... Satz 2 der Postlaufbahnverordnung festgelegten Einführungsdauer nach Maßgabe des § 9 Abs. 2. (2) Der theoretische Anteil der Ausbildung beträgt beim Aufstieg in den ...
§ 18 LAP-PostV Einführung (vom 14.02.2009)
... Satz 2 der Postlaufbahnverordnung festgelegten Einführungsdauer nach Maßgabe des § 9 Abs. 2. (2) Die gemäß § 33b Absatz 2 Satz 3 der ...
§ 22 LAP-PostV Einführung
... der neuen Laufbahn eingeführt. (2) Für die Einführung gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 entsprechend. Der theoretische Teil hat beim Verwendungsaufstieg in den mittleren ...
Zitat in folgenden Normen
Postlaufbahnverordnung (PostLV)
V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 8 PostLV Überleitungs- und Übergangsvorschriften (vom 06.06.2015)
... Vorschriften weiterhin anzuwenden: 1. bei der Deutschen Post AG die §§ 7 bis 19 der Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4442/a61269.htm