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Zitierungen von § 42a BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42a BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 BörsG Verpflichtungen des Emittenten (vom 20.01.2007)
... Bestimmungen des § 37 Abs. 1, der §§ 41, 42a und 43 über die Verpflichtungen des Emittenten gelten für den geregelten Markt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 3 TUG Änderung des Börsengesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 42 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 42a Verpflichtung des Insolvenzverwalters". 2. § 39 wird wie folgt ... 3. § 40 wird aufgehoben. 4. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a Verpflichtung des Insolvenzverwalters  ... 4. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a Verpflichtung des Insolvenzverwalters (1) Wird über das Vermögen eines nach ... wie folgt gefasst: „Die Bestimmungen des § 37 Abs. 1, der §§ 41, 42a und 43 über die Verpflichtungen des Emittenten gelten für den geregelten Markt ...
 
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