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Zitierungen von § 36 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 BörsG Zulassungspflicht
... an der Börse gehandelt werden sollen, bedürfen der Zulassung, soweit nicht in § 36 oder in anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist. (2) Die Zulassung ist vom ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 2. die Aufnahme von Anleihen mit Ausnahme staatlicher Schuldverschreibungen im Sinne des § 36 des Börsengesetzes sowie die für sie übernommenen Gewährleistungen, sofern er ...
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