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Zitierungen von § 37 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 52 BörsG Staatliche Schuldverschreibungen
... jeder inländischen Börse, an der die Schuldverschreibungen nicht eingeführt (§ 37 ) sind, zum geregelten Markt ...
§ 54 BörsG Verpflichtungen des Emittenten (vom 20.01.2007)
... Bestimmungen des § 37 Abs. 1, der §§ 41, 42a und 43 über die Verpflichtungen des Emittenten gelten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 3 TUG Änderung des Börsengesetzes
... 5. § 54 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Bestimmungen des § 37 Abs. 1, der §§ 41, 42a und 43 über die Verpflichtungen des Emittenten gelten ...
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