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Zitierungen von § 41 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 54 BörsG Verpflichtungen des Emittenten (vom 20.01.2007)
... Bestimmungen des § 37 Abs. 1, der §§ 41 , 42a und 43 über die Verpflichtungen des Emittenten gelten für den geregelten Markt ...
§ 62 BörsG Bußgeldvorschriften (vom 20.01.2007)
... erstattet, 2. (aufgehoben) 3. (aufgehoben) 4. entgegen § 41 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 54 Satz 1, eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 3 TUG Änderung des Börsengesetzes
... wird wie folgt gefasst: „Die Bestimmungen des § 37 Abs. 1, der §§ 41 , 42a und 43 über die Verpflichtungen des Emittenten gelten für den geregelten Markt ...
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