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Zitierungen von § 56 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 49 BörsG Zulassung; Einbeziehung
... im geregelten Markt zugelassen oder auf Antrag eines Handelsteilnehmers nach § 56 Abs. 1 in den geregelten Markt einbezogen werden, wenn sie an dieser Börse nicht zum ...
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