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Zitierungen von § 62 BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 3 TUG Änderung des Börsengesetzes
... des Emittenten gelten für den geregelten Markt entsprechend." 6. § 62 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Nummern 2 und 3 aufgehoben. ...
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