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Zitierungen von § 64 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 62 BörsG Bußgeldvorschriften (vom 20.01.2007)
... 58 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2 Satz 1, oder § 64 Abs. 7 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4445/v61369.htm