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§ 6
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§ 6 - Bedienstetenwohnungs-Verordnung der RV-Träger (RVBedWohnV)
V. v. 15.04.2005
BGBl. I S. 1098
Geltung ab 27.04.2005; FNA: 2330-33
Wohnungsbauwesen
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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