Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 3 FuttMKontrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FuttMKontrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMKontrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FuttMKontrV Nachweis der Sachkunde
... und 4. einen erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs nach § 3 nachweist. Dem Nachweis nach Satz 1 Nr. 4 steht der Nachweis eines erfolgreichen ... nach Satz 1 Nr. 4 steht der Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses eines Lehrgangs nach § 3 innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gleich. Die zuständige ... erbracht wird, sofern dies wegen Verzögerungen bei der Einrichtung des Lehrgangs nach § 3 zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Überwachung notwendig ist.  ... diese Personen den für die Probenahme relevanten Teilabschnitt des Lehrgangs nach § 3 erfolgreich absolviert haben. Dies gilt als erfüllt, wenn die in § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, ... nach § 3 erfolgreich absolviert haben. Dies gilt als erfüllt, wenn die in § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 12 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten nachweislich erfolgreich ...
§ 4 FuttMKontrV Fortbildung
... die erworbenen Kenntnisse erweitert und neue Erkenntnisse und Entwicklungen auf den in § 3 Abs. 2 genannten Gebieten vermittelt werden. Kürzere Fortbildungsveranstaltungen in auf das ... 2 Abs. 2 nehmen alle zwei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen teil, in denen die unter § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 12 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten theoretisch und ...
§ 6 FuttMKontrV Übergangsvorschriften
... die insbesondere die theoretischen Unterrichtsteile des Lehrgangs nach § 3 zum Gegenstand haben, innerhalb von drei Jahren nach dem 8. Oktober 2003 in den Stand gesetzt ... durch Fortbildungsmaßnahmen die die relevanten Ausbildungsziele des Lehrgangs nach § 3 zum Gegenstand haben, innerhalb von drei Jahren nach dem 8. Oktober 2003 in den Stand gesetzt ...