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§ 3 - Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG k.a.Abk.)
G. v. 19.06.1901 RGBl. S. 217; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2002 BGBl. I S. 1155
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 441-1 Verlagsrecht
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 441-1 Verlagsrecht
§ 3
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(aufgehoben)
Zitierungen von § 3 Gesetz über das Verlagsrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VerlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 VerlG
... dem Umfang, in welchem der Verfasser nach den §§ 2 bis 7 verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung und Verbreitung zu enthalten und sie dem ...
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