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§ 3 - Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG
k.a.Abk.
)
G. v. 19.06.1901 RGBl. S. 217; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2002
BGBl. I S. 1155
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 441-1
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§ 3 Gesetz über das Verlagsrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VerlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
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.
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§ 8 VerlG
... dem Umfang, in welchem der Verfasser nach den §§ 2
bis
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