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Zitierungen von § 39 Gesetz über das Verlagsrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 VerlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 VerlG
... Falle des § 39 verbleibt dem Verleger die Befugnis, das von ihm veröffentlichte Werk gleich jedem Dritten ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4467/v61699.htm