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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2016 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin (HörgAkAusbV k.a.Abk.)
V. v. 12.05.1997 BGBl. I S. 1019; aufgehoben durch § 22 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1012
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 7110-6-65 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.1997; FNA: 7110-6-65 Handwerk im Allgemeinen
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Hygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Lesen und Anwenden von Fachunterlagen, Einsatz der EDV und Datenschutz,
- 6.
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 7.
- Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten,
- 8.
- Ausführen von Geschäftsvorgängen,
- 9.
- Anatomie, Physiologie und Pathologie der Hör- und Sprechorgane,
- 10.
- Psychoakustik,
- 11.
- Akustik,
- 12.
- Beraten und Betreuen von Patienten,
- 13.
- Ermitteln und Beurteilen der akustischen Kenndaten des Gehörs,
- 14.
- Anfertigen von Abformungen des äußeren Ohres,
- 15.
- Herstellen und Bearbeiten von Otoplastiken,
- 16.
- Montieren und Modifizieren von Hörsystemen,
- 17.
- Messen der akustischen Kenndaten von Hörsystemen,
- 18.
- Auswählen und Anpassen von Hörsystemen und Zubehör sowie Durchführen vergleichender Hörerfolgsmessungen,
- 19.
- pädaudiologische Beratung,
- 20.
- Anleiten der Patienten bei der Benutzung von Hörsystemen und Zubehör,
- 21.
- Warten und Instandsetzen von Hörsystemen und Zubehör,
- 22.
- Nachsorge,
- 23.
- vorbeugender Gehörschutz.
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HörgAkAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HörgAkAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 HörgAkAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage HörgAkAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin
... 4 1 Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... beschreiben 3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages beschreiben b) wesentliche ... Hygiene, Umweltschutz und ratio- nelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) a) Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeits- platz, die ... und Anwenden von Fachunterlagen, Einsatz der EDV und Datenschutz (§ 3 Nr. 5) a) technische Unterlagen, Dokumentationen, Richt- linien, Handbücher ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 6) a) Probleme erkennen und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen ... Verkaufen von Dienst- leistungen, Waren und Produkten (§ 3 Nr. 7) a) das Erscheinungsbild des Betriebes und seine Wett- bewerbssituation ... von Geschäfts- vorgängen (§ 3 Nr. 8) a) Büro- und Telekommunikationsgeräte nutzen, insbe- sondere ... Physiologie und Pathologie der Hör- und Sprechorgane (§ 3 Nr. 9) a) Anatomie und Physiologie des Außen-, Mittel- und Innenohres sowie ... 2 10 Psychoakustik (§ 3 Nr. 10) a) physio- und psychoakustische Phänomene, ins- besondere Lautheit, ... 2 11 Akustik (§ 3 Nr. 11) a) Schallereignisse meßtechnisch erfassen und nach Amplitude, ... 12 Beraten und Betreuen von Patienten (§ 3 Nr. 12) a) Terminplanung mit Patienten absprechen b) Ladegeräte, Akkumulatoren ... und Beurteilen der akustischen Kenn- daten des Gehörs (§ 3 Nr. 13) a) Funktionseinheiten eines Audiometers unterschei- den, Audiometer ... Anfertigen von Abfor- mungen des äußeren Ohres (§ 3 Nr. 14) a) äußeres Ohr entsprechend den Hygienevorschriften otoskopieren ... und Bearbeiten von Otoplastiken (§ 3 Nr. 15) a) Arten und Formen von Otoplastiken entsprechend ihren Anwendungsbereichen ... Montieren und Modifi- zieren von Hörsystemen (§ 3 Nr. 16) a) lösbare und unlösbare Materialverbindungen, ins- besondere ... Messen der akusti- schen Kenndaten von Hörsystemen (§ 3 Nr. 17) a) Meßverfahren und Meßanlagen zur Bestimmung der akustischen ... sowie Durchführen vergleichender Hörerfolgs- messungen (§ 3 Nr. 18) a) ärztliche Verordnungen auswerten b) audiologische Anamnesen ... 6 19 pädaudiologische Beratung (§ 3 Nr. 19) a) Hörsystemversorgung bei Erwachsenen und Kindern unterscheiden ... bei der Benutzung von Hörsystemen und Zu- behör (§ 3 Nr. 20) a) Patienten über Zubehör informieren und im Hand- haben und in ... und Instand- setzen von Hörsyste- men und Zubehör (§ 3 Nr. 21) a) Hörsysteme abhören und die Funktion von Hör- Systemen ... 4 22 Nachsorge (§ 3 Nr. 22) a) Patienten zur Wahrnehmung der regelmäßigen Nachsorge und der ... 4 23 vorbeugender Gehör- schutz (§ 3 Nr. 23) a) über Gefahren der Lärmeinwirkung aufklären b) Lärm ...
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