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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin (HörgAkAusbV k.a.Abk.)

V. v. 12.05.1997 BGBl. I S. 1019; aufgehoben durch § 22 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1012
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 7110-6-65 Handwerk im Allgemeinen
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§ 3 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,

4.
Arbeitssicherheit, Hygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

5.
Lesen und Anwenden von Fachunterlagen, Einsatz der EDV und Datenschutz,

6.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,

7.
Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten,

8.
Ausführen von Geschäftsvorgängen,

9.
Anatomie, Physiologie und Pathologie der Hör- und Sprechorgane,

10.
Psychoakustik,

11.
Akustik,

12.
Beraten und Betreuen von Patienten,

13.
Ermitteln und Beurteilen der akustischen Kenndaten des Gehörs,

14.
Anfertigen von Abformungen des äußeren Ohres,

15.
Herstellen und Bearbeiten von Otoplastiken,

16.
Montieren und Modifizieren von Hörsystemen,

17.
Messen der akustischen Kenndaten von Hörsystemen,

18.
Auswählen und Anpassen von Hörsystemen und Zubehör sowie Durchführen vergleichender Hörerfolgsmessungen,

19.
pädaudiologische Beratung,

20.
Anleiten der Patienten bei der Benutzung von Hörsystemen und Zubehör,

21.
Warten und Instandsetzen von Hörsystemen und Zubehör,

22.
Nachsorge,

23.
vorbeugender Gehörschutz.

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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HörgAkAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HörgAkAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HörgAkAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage HörgAkAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin
... 4 1 Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... beschreiben 3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages beschreiben b) wesentliche ... Hygiene, Umweltschutz und ratio- nelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) a) Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeits- platz, die ... und Anwenden von Fachunterlagen, Einsatz der EDV und Datenschutz (§ 3 Nr. 5) a) technische Unterlagen, Dokumentationen, Richt- linien, Handbücher ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 6) a) Probleme erkennen und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen ... Verkaufen von Dienst- leistungen, Waren und Produkten (§ 3 Nr. 7) a) das Erscheinungsbild des Betriebes und seine Wett- bewerbssituation ... von Geschäfts- vorgängen (§ 3 Nr. 8) a) Büro- und Telekommunikationsgeräte nutzen, insbe- sondere ... Physiologie und Pathologie der Hör- und Sprechorgane (§ 3 Nr. 9) a) Anatomie und Physiologie des Außen-, Mittel- und Innenohres sowie ... 2 10 Psychoakustik (§ 3 Nr. 10) a) physio- und psychoakustische Phänomene, ins- besondere Lautheit, ... 2 11 Akustik (§ 3 Nr. 11) a) Schallereignisse meßtechnisch erfassen und nach Amplitude, ... 12 Beraten und Betreuen von Patienten (§ 3 Nr. 12) a) Terminplanung mit Patienten absprechen b) Ladegeräte, Akkumulatoren ... und Beurteilen der akustischen Kenn- daten des Gehörs (§ 3 Nr. 13) a) Funktionseinheiten eines Audiometers unterschei- den, Audiometer ... Anfertigen von Abfor- mungen des äußeren Ohres (§ 3 Nr. 14) a) äußeres Ohr entsprechend den Hygienevorschriften otoskopieren ... und Bearbeiten von Otoplastiken (§ 3 Nr. 15) a) Arten und Formen von Otoplastiken entsprechend ihren Anwendungsbereichen ... Montieren und Modifi- zieren von Hörsystemen (§ 3 Nr. 16) a) lösbare und unlösbare Materialverbindungen, ins- besondere ... Messen der akusti- schen Kenndaten von Hörsystemen (§ 3 Nr. 17) a) Meßverfahren und Meßanlagen zur Bestimmung der akustischen ... sowie Durchführen vergleichender Hörerfolgs- messungen (§ 3 Nr. 18) a) ärztliche Verordnungen auswerten b) audiologische Anamnesen ... 6 19 pädaudiologische Beratung (§ 3 Nr. 19) a) Hörsystemversorgung bei Erwachsenen und Kindern unterscheiden  ... bei der Benutzung von Hörsystemen und Zu- behör (§ 3 Nr. 20) a) Patienten über Zubehör informieren und im Hand- haben und in ... und Instand- setzen von Hörsyste- men und Zubehör (§ 3 Nr. 21) a) Hörsysteme abhören und die Funktion von Hör- Systemen ... 4 22 Nachsorge (§ 3 Nr. 22) a) Patienten zur Wahrnehmung der regelmäßigen Nachsorge und der ... 4 23 vorbeugender Gehör- schutz (§ 3 Nr. 23) a) über Gefahren der Lärmeinwirkung aufklären b) Lärm ...