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Zitierungen von § 18 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 ArbnErfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ArbnErfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ArbnErfG Diensterfindungen und freie Erfindungen
... sind freie Erfindungen. Sie unterliegen jedoch den Beschränkungen der §§ 18 und 19. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Erfindungen von ...
§ 8 ArbnErfG Frei gewordene Diensterfindungen (vom 01.10.2009)
... frei gewordene Diensterfindung kann der Arbeitnehmer ohne die Beschränkungen der §§ 18 und 19 ...
§ 19 ArbnErfG Anbietungspflicht
... des Arbeitgebers fällt. Das Angebot kann gleichzeitig mit der Mitteilung nach § 18 abgegeben werden. (2) Nimmt der Arbeitgeber das Angebot innerhalb von drei Monaten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 7 PatRMoG Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
... frei gewordene Diensterfindung kann der Arbeitnehmer ohne die Beschränkungen der §§ 18 und 19 verfügen." 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) In ... § 14 Abs. 1 wird das Wort „unbeschränkter" gestrichen. 11. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ...
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