interne Verweise§ 40 ArbnErfG Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ... werden. 4. Zur Einreichung von Vorschlagslisten für Arbeitgeberbeisitzer (§ 30 Abs. 4) sind auch die Bundesregierung und die Landesregierungen berechtigt. 5. Soweit ... auf Grund dieses Gesetzes errichtet haben, finden die Vorschriften der §§ 29 bis 32 keine ...
§ 45 ArbnErfG Durchführungsbestimmungen (vom 01.08.2022) ... für Arbeit und Soziales die für die Erweiterung der Besetzung der Schiedsstelle ( § 30 Abs. 4 und 5 ) erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Insbesondere kann es ...
Zitat in folgenden NormenZweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
V. v. 01.10.1957 BGBl. I S. 1680; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
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