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Zitierungen von § 40 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 ArbnErfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ArbnErfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 ArbnErfG Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
... 30 vom Hundert der durch die Verwertung erzielten Einnahmen. 5. § 40 Nr. 1 findet keine ...
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