Zitierungen von § 40 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 ArbnErfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbnErfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 ArbnErfG Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
... 30 vom Hundert der durch die Verwertung erzielten Einnahmen. 5. § 40 Nr. 1 findet keine ...


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